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Extremismus mit Auslandsbezug

Header Extremismus mit Auslandsbezug
© Colin Frankland - stock.adobe.com

Der Beobachtungsauftrag des brandenburgischen Verfassungsschutzes umfasst extremistische Strukturen, die in Deutschland Ziele verfolgen, die ihren Ursprung in politischen und religiösen Konflikten im Ausland haben. Dieser Bereich wird als "auslandsbezogener Extremismus" bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise:

  1. linksextremistische Organisationen, die die bestehende soziale und politische Ordnung in ihren Heimatländern gewaltsam beseitigen und durch ein sozialistisches beziehungsweise kommunistisches Regime ersetzen wollen;
  2. extrem-nationalistische Vereinigungen, die Macht- beziehungsweise Gebietszuwachs für die eigene Nation und die Abschaffung oder Nichtgewährung von Minderheitenrechten aggressiv propagieren;
  3. separatistische Organisationen, die für die Loslösung ihrer Heimatregion aus bestehenden Staaten eintreten.

Extremisten mit Auslandsbezug gehen oftmals mit aggressiv-kämpferischer Propaganda und Gewalt gegen ihre Gegner vor. Damit schaden sie sowohl den auswärtigen Belangen der Bundesrepublik als auch dem inneren Frieden hierzulande. Deutschland und damit auch Brandenburg dienen diesem Personenspektrum bereits seit Jahrzehnten als Rückzugs- und in gewissem Maße als Rekrutierungs- sowie Finanzierungsraum. Die in Deutschland bedeutendsten extremistischen Gruppierungen mit Auslandsbezug erwachsen dabei aus den innen- und außenpolitischen Konflikten der Türkei. Dabei lässt sich zwischen türkischen Rechts- und Linksextremisten unterscheiden.

Extremistische Bestrebungen mit Auslandsbezug sind im Land Brandenburg jedoch nach wie vor von untergeordneter Bedeutung. Einzig die in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) verfügt in Brandenburg über eine nennenswerte Unterstützerzahl. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind ihr Personenpotenzial und das Aktivitätsniveau jedoch als gering einzustufen.

Weiterführende Informationen zur PKK und ihren Zielen erhalten Sie in unserem aktuellen Verfassungsschutzbericht.

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Der Beobachtungsauftrag des brandenburgischen Verfassungsschutzes umfasst extremistische Strukturen, die in Deutschland Ziele verfolgen, die ihren Ursprung in politischen und religiösen Konflikten im Ausland haben. Dieser Bereich wird als "auslandsbezogener Extremismus" bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise:

  1. linksextremistische Organisationen, die die bestehende soziale und politische Ordnung in ihren Heimatländern gewaltsam beseitigen und durch ein sozialistisches beziehungsweise kommunistisches Regime ersetzen wollen;
  2. extrem-nationalistische Vereinigungen, die Macht- beziehungsweise Gebietszuwachs für die eigene Nation und die Abschaffung oder Nichtgewährung von Minderheitenrechten aggressiv propagieren;
  3. separatistische Organisationen, die für die Loslösung ihrer Heimatregion aus bestehenden Staaten eintreten.

Extremisten mit Auslandsbezug gehen oftmals mit aggressiv-kämpferischer Propaganda und Gewalt gegen ihre Gegner vor. Damit schaden sie sowohl den auswärtigen Belangen der Bundesrepublik als auch dem inneren Frieden hierzulande. Deutschland und damit auch Brandenburg dienen diesem Personenspektrum bereits seit Jahrzehnten als Rückzugs- und in gewissem Maße als Rekrutierungs- sowie Finanzierungsraum. Die in Deutschland bedeutendsten extremistischen Gruppierungen mit Auslandsbezug erwachsen dabei aus den innen- und außenpolitischen Konflikten der Türkei. Dabei lässt sich zwischen türkischen Rechts- und Linksextremisten unterscheiden.

Extremistische Bestrebungen mit Auslandsbezug sind im Land Brandenburg jedoch nach wie vor von untergeordneter Bedeutung. Einzig die in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) verfügt in Brandenburg über eine nennenswerte Unterstützerzahl. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind ihr Personenpotenzial und das Aktivitätsniveau jedoch als gering einzustufen.

Weiterführende Informationen zur PKK und ihren Zielen erhalten Sie in unserem aktuellen Verfassungsschutzbericht.